Bei einem Maximalaufenthalt von 90 Tage besteht in Nord-, Zentral- und Suedamerika keine Visumpflicht! Die Bestimmungen sind eine Momentaufnahme und sollten vor der Reise unbedingt nochmals ueberprueft werden.
Einreisebestimmungen:
USA |
Reisepass und eine Touristenkarte (wird im Flugzeug abgegeben). Die Aufenthaltsdauer betraegt 3 Monate ohne Visum (ev. Rueckflugticket zum vorweisen) |
Mexiko |
Reisepass und eine Touristenkarte (wird an der Grenze abgegeben). Die Aufenthaltsdauer betraegt gewoehnlich 90 Tage. Bei einer ueber Land Einreise (also auch als Radler von USA) zahlt man bei der ersten Einreise eine Einreisesteuer in der Hoehe von 20 USD. |
Guatemala |
Reisepass, welcher noch mindestens 6 Monate gueltig sein muss. Wer ueber Land ein- oder ausreist, muss an der Grenze mit Gebuehren zwischen 10 und 20 Quetzel rechnen. Es wird eine Aufenthaltsgenehmigung in der Regel von 90 Tagen erteilt. |
Honduras |
Reisepass, welcher noch mindestens 6 Monate gueltig sein muss. Schweizer erhalten zur Einreise ein Visum fuer 30 bis 90 Tage Aufenthalt. Ein Rueck- oder Weiterreiseticket oder eine ausreichende Geldmenge wird verlangt (Geldmenge wird bei Einreise auf dem Landweg abgefragt) |
Nicaragua |
Reisepass, welcher noch mindestens 6 Monate gueltig sein muss. Die Aufenthaltsdauer betraegt gewoehnlich 90 Tage. |
Costa Rica |
Reisepass, welcher noch mindestens 6 Monate gueltig sein muss. |
Panama |
Reisepass, welcher noch mindestens 6 Monate gueltig sein muss. |
Kolumbien |
Reisepass, welcher noch mindestens 6 Monate gueltig sein muss. |
Ecuador |
Reisepass, welcher noch mindestens 6 Monate gueltig sein muss. |
Peru |
Reisepass, welcher noch mindestens 6 Monate gueltig sein muss. Die Aufenthaltsdauer betraegt gewoehnlich 183 Tage. Einreise- und Zollkarten werden an den Grenzuebergaengen ausgegeben. |
Bolivien |
Reisepass, welcher noch mindestens 6 Monate gueltig sein muss. Die Aufenthaltsdauer betraegt gewoehnlich 30 Tage. |
Paraguay |
Reisepass, welcher noch mindestens 3 Monate gueltig sein muss. Die Aufenthaltsdauer betraegt gewoehnlich 90 Tage. |
Argentinien |
Reisepass, welcher noch mindestens 3 Monate gueltig sein muss. Die Aufenthaltsdauer betraegt gewoehnlich 90 Tage (Aufenthalt kann um 3 Monate verlaengert werden). Eventuell wird eine Touristenkarte an der Grenze abgegeben. |
Uruguay |
Reisepass, welcher noch mindestens 3 Monate gueltig sein muss. Die Aufenthaltsdauer betraegt gewoehnlich 90 Tage (Aufenthalt kann um 3 Monate verlaengert werden). |
Chile |
Reisepass, welcher noch mindestens 6 Monate gueltig sein muss. Die Aufenthaltsdauer betraegt gewoehnlich 90 Tage (Aufenthalt kann einmalig um 90 Tage verlaengert werden). Es wird eine Touristenkarte abgegeben. |
Anderst sieht es beim Durchreisen von Asien oder Ozeanien aus. Praktisch jedes Land hat Visumspflicht! Die einzelnen Einreisebestimmungen sind unten aufgefuehrt.
Tuerkei |
Schweizer Buerger benoetigen eine Identitaetskarte oder einen gueltigen Reisepass, der mindestens 6 Monate ueber das Rueckreisedatum hinaus gueltig ist (kein Visum erforderlich). |
Iran |
Schweizer Buerger benoetigen fuer die Einreise einen mindestens 6 Monate ueber das Rueckreisedatum gueltigen Reisepass mit Visum. |
Turkmenistan |
Schweizer Buerger benoetigen fuer die Einreise einen mindestens 6 Monate ueber das Rueckreisedatum gueltigen Reisepass mit Visum. |
Uzbekistan |
Schweizer Buerger benoetigen fuer die Einreise einen mindestens 6 Monate ueber das Rueckreisedatum gueltigen Reisepass mit Visum. |
Tajikistan |
Schweizer Buerger benoetigen fuer die Einreise einen mindestens 6 Monate ueber das Rueckreisedatum gueltigen Reisepass mit Visum. |
Kyrgyzstan |
Schweizer Buerger benoetigen einen gueltigen Reisepass, der mindestens sechs Monate ueber das Rueckreisedatum hinaus gueltig ist (kein Visum erforderlich). |
China |
Schweizer Buerger benoetigen fuer die Einreise einen mindestens 6 Monate ueber das Rueckreisedatum gueltigen Reisepass mit Visum. |
Laos |
Schweizer Buerger benoetigen fuer Aufenthalte bis zu 15 Tagen, bis mindestens 6 Monate nach Aufenthaltsende gueltiger Schweizerpass, ohne Touristenvisum. Wer laenger als 15 Tagen in Laos bleibt, erhaelt wie bis anhin direkt an einem der offiziellen Grenzuebergaenge oder an den Flughaefen von Vientiane, Luang Prabang und Pakse ein sogenanntes «Visa on arrival» für rund 35 US-Dollar. Dieses berechtigt zu einem Aufenthalt bis zu 30 Tagen und kann verlaengert werden. |
Cambodia |
Schweizer Buerger benoetigen fuer die Einreise einen mindestens 6 Monate ueber das
Rueckreisedatum gueltigen Reisepass mit Visum. Visa fuer touristische Aufenthalte und fuer Geschaeftsreisen werden Staatsangehoerigen aller Nationalitaeten bei der Einreise an den Internationalen Flughaefen Pochentong (Phnom Penh) und Siem Reap ausgestellt. An den Grenzuebergaengen Poipet/Aranyaprathet, Hatlek/Cham Yeam sowie Koh Kong (Thailand) und Bavet/Moc Bai sowie Kaom Samnor (Vietnam) sind Visa ebenfalls bei der Einreise erhaeltlich. |
Thailand |
Schweizer Buerger benoetigen fuer Aufenthalte bis zu 30 Tagen, bis mindestens 6 Monate nach Aufenthaltsende gültiger Schweizerpass, ohne Visum. Für laengere Aufenthalte erkundige man sich bei den diplomatischen Vertretungen des Landes |
Malaysia |
Schweizer Buerger benoetigen eine Identitaetskarte oder einen gueltigen Reisepass, der mindestens 6 Monate ueber das Rueckreisedatum hinaus gueltig ist (kein Visum erforderlich). |
Singapur |
Schweizer Buerger benoetigen fuer Aufenthalte bis zu 1 Monat (14 Tage bei Einreise auf dem Landweg), bis mindestens 6 Monate nach Ankunft gueltiger Schweizerpass, ohne Visum ("Social Visit Pass" wird bei der Ankunft am Flughafen ausgestellt). Verlaengerung des Aufenthalts Der Social Visit Pass kann in Singapur auf maximal 90 Tage verlaengert werden. Informationen von der Immigration and Checkpoints Authority unter "Visitors". |
Neuseeland |
Reisepass, welcher noch mindestens 3 Monate gueltig sein muss. Die Aufenthaltsdauer betraegt gewoehnlich 90 Tage. Bei Aufenthalt von mehr als 3 Monaten Visum erforderlich. |
Australien |
Schweizer Buerger benoetigen fuer die Einreise einen mindestens 6 Monate ueber das Rueckreisedatum gueltigen Reisepass mit Visum. |